Liebe Urlauber,


wir freuen uns, Sie in unserem Ferienobjekt begrüßen zu können.

Auch weiterhin werden wir bauliche Veränderungen und Modernisierungsmaßnahmen vornehmen, um Ihnen einen angenehmeren Aufenthalt zu gewährleisten.

Entnehmen Sie dem Anhang, welche baulichen Veränderungen weiterhin anstehen. Ihre Meinungen und Vorschläge interessieren uns!


Damit Ihr Urlaubsaufenthalt zu Ihrer und unserer vollen Zufriedenheit verläuft, bitten wir Sie, die nachfolgenden Punkte der Hausordnung zu beachten:


Hausordnung



  1. Überlassung von Ferienhaus / Bungalow / Zimmer


Wenn nicht anders vereinbart, steht Ihnen das angemietete Ferienobjekt bei Anreise ab

16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Ferienunterkunft um 10.00 Uhr zu räumen. Die im Vertrag angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden. Es liegt im Ermessen des Vermieters, überzählige Personen zurückzuweisen bzw. ein zusätzliches Nutzungsentgelt zu erheben.

Bei Antritt des Ferienaufenthaltes ist die Restzahlung an den Vermieter zu entrichten.

Mängel und Beanstandungen sind dem Vermieter am ersten Tag zu melden, damit diese behoben und später nicht als Mietminderung deklariert werden können.


  1. Haustiere

Haustiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter mitgebracht werden. Pro Tag und Tier sind 5,-- € Entgelt zu entrichten.



  1. Inventar


Mit Aushändigung der Schlüssel bei der Anreise erfolgt die Übergabe einer Inventarliste der Ferienunterkunft an den Urlauber. Benutztes Geschirr, Töpfe und Pfannen, elektrische Geräte sowie der Gartengrill sind nach Gebrauch zu reinigen und sauber zu übergeben. Bei Abreise wird ein Vergleich des Inventars von beiden Vertragspartnern vorgenommen. . Evtl. entstandene Schäden müssen dem Vermieter zur Kenntnis gegeben und ersetzt werden.

Die durch den Vermieter vorgenommene Endreinigung beinhaltet die Wohnraumreinigung sowie die Erneuerung der Bettwäsche



  1. Hausmüll


Während des Aufenthaltes im Mietobjekt sowie bei Ihrer Abreise sind der anfallende Hausmüll sowie evtl. noch vorhandene Essensreste in die auf dem Objekt vorhandenen Mülltonnen zu entsorgen. Zigarettenkippen und Unrat sind selbstverständlich weder auf dem Grundstücksgelände noch ins Wasser zu entsorgen.


  1. Haftungspflicht


Eltern haften für Ihre Kinder und sind für die Aufsichtspflicht verantwortlich.

Das Betreten und Benutzen des Grundstückes, deren Objekte sowie der Badestelle und dem dazugehörenden Holzsteg geschehen auf eigene Gefahr. Für evtl. auftretende Körperverletzungen übernimmt der Vermieter keine Haftung.

Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Urlauber selbst verantworten. Sportanlagengeräte, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei jeglichen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Urlauber selbst.

Kosten, die durch Krankheit während des Ferienaufenthaltes entstehen, sowie Ausgaben für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport des Urlaubers hat dieser selbst zu tragen.


  1. Schadensersatz


Tritt ein Schaden, verursacht durch den Urlauber am Ferienobjekt, Grundstück, angemieteten Booten bzw. Fahrräder ein, haftet er dafür.



  1. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter


Der Vermieter kann vor oder während Ihres Aufenthaltes im Ferienobjekt ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. in kündigen, wenn sich der Urlauber in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten hat, dass die sofortige Aufhebung der Buchung gerechtfertigt ist, z.B.:

  • wenn die Restzahlung des angemieteten Ferienplatzes nicht am Anreisetag erfolgte

  • wenn ruhestörender Lärm andere Feriengäste belästigt

  • wenn geschäftsschädigende Verleumdungen gegen den Vermieter vorgetragen werden


 

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